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HomeServicesUK-Vertreter nach UK GDPR
Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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Der externe Vertreter nach UK GDPR: einfach und sicher den UK-Markt bearbeiten ohne UK-Niederlassung

Nach Artikel 27 der United Kingdom General Data Protection Regulation (UK GDPR) müssen Unternehmen mit Sitz ausserhalb des Vereinigten Königreichs in gewissen Fällen einen offiziellen Vertreter im Vereinigten Königreich bestellen, wenn sie sich mit ihrem Angebot an Endkunden im Vereinigten Königreich richten oder das Verhalten von Personen im Vereinigten Königreich beobachten, wofür ein Online-Tracking auf der Webseite genügen kann.

Die Swiss GRC (UK) Ltd (Unternehmen der Gruppe), mit Sitz in Northampton, vertritt Schweizer Unternehmen im Vereinigten Königreich, die von der UK GDPR bzw. deren Artikel 27 betroffen sind. Unsere DatenschutzspezialistInnen übernehmen sämtliche Aufgaben des externen Vertreters, beraten Sie darüber hinaus mit datenschutzrechtlicher Best Practice und stehen Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit der konformen Einhaltung der UK GDPR als Ansprechperson zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns für ein Angebot und lassen Sie die UK-Vertretung nach UK GDPR unsere Sorge sein!

Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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