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Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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Der externe Vertreter nach DSG: einfach und sicher ohne Niederlassung in der Schweiz den Schweizer Markt pflegen

Nach Artikel 14 Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sind Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Schweiz unter folgenden Voraussetzungen verpflichtet, eine Vertretung in der Schweiz zu bezeichnen, wenn sie Personendaten von Personen in der Schweiz bearbeiten: (1.) Die Datenbearbeitung erfolgt im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen oder im Rahmen einer Verhaltensbeobachtung (z.B. Online Tracking) in der Schweiz und (2.) die Datenbearbeitung ist umfangreich und regelmässig und umfasst ein erhöhtes Risiko für die Persönlichkeit der betroffenen Personen. Der Vertreter nach DSG dient von Gesetzes wegen als Anlaufstelle für die betroffenen Personen und den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).

Unsere DatenschutzspezialistInnen übernehmen sämtliche Aufgaben des externen Vertreters, beraten Sie darüber hinaus bei Bedarf mit datenschutzrechtlicher Best Practice und stehen Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit der konformen Einhaltung der DSG als Ansprechperson zur Verfügung.

Kontaktieren Sie uns für ein Angebot und lassen Sie die Schweizer Vertretung nach DSG unsere Sorge sein!

Dimitri Korostylev
Head of Legal & Data Privacy Consulting
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