Die WP29 empfiehlt, die effektive Erreichbarkeit des DSB durch die Ernennung eines DSB mit Sitz in der Europäischen Union zu gewährleisten, unabhängig davon, ob der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter in der Union niedergelassen ist. Jedoch ist nicht ausgeschlossen, dass in Situationen, in denen der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist, ein außerhalb der EU niedergelassener DSB seine Aufgaben effektiver ausüben kann.
Europäische Kommission; 20.03.2018; bow
http://ec.europa.eu/newsroom/article29/item-detail.cfm?item_id=612048