Aufgaben des DSB: Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe b DS-GVO
Im Rahmen dieser Überwachungspflicht sind DSB insbesondere befugt,
- Informationen zur Ermittlung von Datenverarbeitungstätigkeiten zu sammeln,
- die Einhaltung der Vorgaben bei Datenverarbeitungstätigkeiten zu analysieren und zu kontrollieren,
- den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter zu unterrichten und zu beraten und ihm Empfehlungen zu unterbreiten.
Europäische Kommission; 20.03.2018; bow
http://ec.europa.eu/newsroom/article29/item-detail.cfm?item_id=612048