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Bruno Schnarwiler
Managing Consultant
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Mit Elektronischer Archivierung zur sicheren Aufbewahrung nach GeBüV und DSG

Fälschungssichere Aufbewahrung von physischen und elektronischen Informationen: Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Projekten zur Gewährleistung der fälschungssicheren und gesetzeskonformen Aufbewahrung Ihrer Informationen und Daten nach rechtlichen, fachlichen und sicherheitstechnischen Aspekten (z.B. Geschäftsbücherverordnung (GeBüV), Datenschutzgesetz (DSG).

Wir sind an Ihrer Seite, wenn es darum geht, umfassende Archivierungskonzepte aufzubauen – sowohl im Bereich der physischen wie auch der elektronischen Archivierung.

Konzeption Archivierung

So garantieren Sie die sichere Aufbewahrung Ihrer Informationen nach GeBüV und DSG!

  • Aufbau unternehmensweiter Archivierungsverfahren und -weisungen
  • Analysen zu gesetzlich geforderten Aufbewahrungsfristen
  • Erarbeitung von Löschkonzepten
  • Betriebliche Organisation des Bereiches Records Management/Archivierung
  • Erarbeitung von Aktenplänen
  • Dokumentation des Archivwesens
  • Verfahrensgrundsätze zu digital signierten Dokumenten
  • Zugriffsschutzkonzeption für physische und elektronische Archive
  • Konzeption und Aufbau der Verfahrensdokumentation

Umsetzung Archivierung

Die GeBüV gibt den Takt an. Effizienz, Sicherheit und Kostenbewusstsein machen die Musik.

  • Erstellung von Pflichtenheften, Mengengerüsten und Anforderungskatalogen für die Ausschreibung elektronischer Archivierungssysteme
  • Unterstützung bei der Begleitung der Produkteevaluation
  • Umsetzungsunterstützung bei unternehmensweiten Archivierungsverfahren und -weisungen
  • Schulung der Mitarbeitenden

Prüfung der GeBüV-Konformität

Wir prüfen die Gesetzeskonformität Ihres Archives und der eingesetzten Archivsysteme



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