Die Bearbeitung von Personendaten ist in HR-Abteilungen per se eine Kernaufgabe. Der Umgang mit Personaldaten ist heikel und wurde durch die Digitalisierung von Prozessen und aufgrund des neuen Datenschutzgesetzes (DSG) noch anspruchsvoller.
Was ist Personaldatenschutz?
Personaldatenschutz definiert Vorgaben und Regelungen für das datenschutzrechtlich korrekte Bearbeiten von Personendaten von Mitarbeitenden – von der Rekrutierung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und darüber hinaus (Stichwort: Archivierung/Löschung).
Personaldatenschutz verfolgt das Ziel, dass das HR seine Aufgaben im Einklang mit dem Datenschutzgesetz erfüllt und Datenschutz standardisiert umgesetzt wird. Er beinhaltet grob folgende Themen:
- Grundsätze des Datenschutzes
- Verantwortlichkeiten
- Schutz und Vertraulichkeit von Personaldaten
- Umgang mit Personal- und Bewerbungsdossier
- Archivierung und Löschung
Was wir für Sie tun können
Wir unterstützen Sie bei der
- Anwendung allgemeiner Datenschutzregeln
- Erstellung eines Personaldatenschutz-Konzepts
- ganzheitlichen Umsetzung von Personaldatenschutz (rechtlich, technisch und organisatorisch)
- Erstellung von Personaldatenschutz-Dokumenten (Weisungen, Vorgaben)
- Anwendung von Sondernormen aus dem Arbeitsrecht
- Festlegung der Aufbewahrungsfristen
- Evaluierung der Datenschutzkonformität von IT-Tools
und legen den Fokus auf Datenbearbeitungen
- im Bewerbungsverfahren (inkl. E-Recruiting)
- während des Arbeitsverhältnisses
- nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Ihr Mehrwert
- Ihr Personaldatenschutz basiert auf Best Practice und ist standardisiert.
- Ihre HR-Abteilung besitzt Werkzeuge, mit denen der gesetzeskonforme Umgang mit Personaldaten gelingt und die tägliche Arbeit vereinfacht wird («Jeder und jede weiss, was wann wie zu tun ist»).
- Sie erhalten rechtliche, technische und organisatorische Unterstützung aus einer Hand.